31. Oktober 2023

Anpassungen der swissconnect-AGB per 1. Januar 2024

Michael Hauenstein Autor: Michael Hauenstein
Kategorie: Expresslogistik, Nachhaltigkeit

Im folgenden Text erfahren Sie mehr über die wichtigsten Anpassungen der swissconnect-AGB, welche ab dem 1.1.2024 Gültigkeit haben. Indem Sie HIER KLICKEN, gelangen Sie direkt zu den neuen AGB.  

 

Trockeneistransporte

Als Trockeneis deklarierte Transporte befördert swissconnect nicht mehr auf der Schiene, sondern auf der Strasse. Aus Trockeneis freigesetztes CO2 verdrängt den Sauerstoff aus der Luft und kann im Extremfall zur Erstickung führen. Beim Strassentransport werden die Trockeneissendungen nicht in der Fahrerkabine mitgeführt und können somit problemlos befördert werden. Trockeneis behält die notwendige Temperatur meist über mehrere Tage - für Trockeneissendungen ist somit auch der swissconnect-Nachttransport eine geeignete Alternative zum Schienentransport am Tag.

Ihre Dokumente liefern wir so schnell, ökologisch und sicher wie kein anderer Kurierdienst.

Transporte über 30 kg

Transporte über 30 kg werden ausschliesslich von und zur Bordsteinkante geliefert. swissconnect behält sich zudem das Recht vor, jene Transporte abzulehnen.

Elektronisch erfasste Zustellereignisse

Grundsätzlich liefert swissconnect immer gegen Unterschrift aus. Auf ausdrückliche Weisung des Bestellers kann die Sendung an einem vereinbarten Ort deponiert werden. Für Sendungen, welche auf Wunsch des Bestellers deponiert wurden, übernimmt swissconnect keine Haftung. In einem solchen Fall anerkennt der Besteller das elektronisch erfasste Zustellereignis als Nachweis für die erfolgte Auslieferung.

Durch die clevere Kombination verschiedener Transportmittel sind ihre Expresslieferungen schneller am Ziel als auf dem herkömmlichen Transportweg

Unvorhergesehene Zwischenlagerung

Wird das Transportgut vom Empfänger nicht entgegengenommen oder wird es aus einem Grund, welcher swissconnect nicht zu vertreten hat, aufgehalten, lagert das Transportgut auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. swissconnect informiert den Besteller über solche unvorhergesehenen Zwischenlagerungen.

Höhere Gewalt

swissconnect ist von jeder Haftung befreit, falls ein Schaden durch höhere Gewalt entsteht. Darunter sind insbesondere folgende Punkte zu verstehen:

- Besondere Wetter- und Witterungsumstände wie Steinschlag, Lawinengefahr, starker Schneefall, Waldbrände oder ähnliches.

- Ereignisse im Bahnverkehr wie Streckenunterbrüche, Baustellen, Personenunfälle oder grössere Verspätungen.

- Unvorhersehbarer Stau und staatliche Sonderverbote.

swissconnect ist stets bemüht, im Falle höherer Gewalt eine Alternativlösung zu neuen Konditionen anzubieten, über welche der Besteller zu entscheiden hat.

Die Kombination verschiedener Transportmittel ermöglicht die schnellsten und ökologischsten Lieferungen - schweizweit.

Haftung bei verspäteter Zustellung

Für nachgewiesene Schäden, welche durch verspätete Ablieferung der Sendung entstehen, haftet swissconnect maximal bis zur Höhe des für den entsprechenden Transport vereinbarten Frachtpreises.

Mahngebühren und Verzugszinsen

Der Rechnungsbetrag ist innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Für Zahlungen ausserhalb dieser Frist fallen Mahngebühren und Verzugszinsen an.

Die Kuriere erhalten via swissconnect-App Echtzeitinformationen zu ihren Transportaufträgen

Verjährung

Nach einem Jahr verjähren sämtliche Ansprüche gegenüber swissconnect - zwingende gesetzliche Bestimmungen sind vorbehalten. Die Verjährungsfrist läuft vom Zeitpunkt der Zustellung des Transportgutes (bei Verlust oder Beschädigung von dem Tage an, an welchem die Zustellung hätte geschehen sollen).

Indem Sie HIER KLICKEN, gelangen Sie zu den AGB der swissconnect ag, welche ab dem 1. Januar 2024 Gültigkeit haben.

Michael Hauenstein
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Michael Hauenstein
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